Die Deutsch-Rumänischen Handelskammer teilte mit, dass die Beitragssätze zur rumänischen staatlichen Sozialversicherung sich gegenüber dem Vorjahr in der Summe nicht geändert haben. Die folgende Tabelle enthält die entsprechenden Sozialversicherungsbeitragssätze für das Jahr 2025:
| Versicherungszweig | Beitragsbemessungsgrundlage | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
| Sozialversicherungen | Bruttogehalt |
0,0 % für normale Arbeitsbedingungen 4,0 % für besondere Arbeitsbedingungen 8,0 % für erschwerte Arbeitsbedingungen |
25,0 %, inklusive 4,75 % des privat verwalteten Rentenfonds |
| Krankenversicherung | Bruttogehalt | - | 10,0 % |
| Altersversicherung | Bruttogehalt | 2,25 % | - |
Für Saisonarbeiten in Deutschland gilt im Bereich der Sozialversicherung der Beitragssatz für normale Arbeitsbedingungen.
Aus dem Beitrag für die Arbeitsversicherung werden u. a. auch die Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) getätigt. Einen gesonderten Beitrag zur Unfallversicherung gibt es daher nicht.
Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es in der rumänischen Sozialversicherung nicht.