Der AGV schließt sich der Paarener Erklärung der Agrar- und Ernährungswirtschaft an.
Paarener Erklärung der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Die Proteste der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, in welcher Situation sich die Agrar- und Ernährungswirtschaft, aber auch der gesamte ländliche Raum befindet. Als wesentlicher sozialer Anker im ländlichen Raum sind sich Agrar- und Ernährungswirtschaft ihrer Verantwortung bewusst, erwarten jedoch auch dasselbe Verantwortungsbewusstsein aus Politik und Verwaltung. Dieses ist nach Einschätzung der unterzeichnenden Verbände in den letzten Jahren immer weiter verloren gegangen. Der Fokus wurde in gesellschaftlich prosperierenden Zeiten auf andere Themen gelegt als eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen heimischen pflanzlichen und
tierischen Lebensmitteln sowie Agrarrohstoffen die dem verantwortungsbewussten Umgang mit den Klimaveränderungen gerecht werden. Die Vielzahl der multiplen Krisen hat das Verständnis einer Grundversorgung und verlässlicher Liefer- sowie Wertschöpfungsketten signifikant geprägt.
Um der Bedeutung der gemeinsamen Produktionskette gerecht zu werden, fordern die Verbände eine Ergänzung des Art. 43 Abs. 1 der Landesverfassung:
Art. 43 Land und Forst Ernährungswirtschaft
(1) Die Nutzung des Bodens durch die Land und Forstwirtschaft muss auf
Standortgerechtigkeit, Stabilität der Ertragsfähigkeit und ökologische Verträglichkeit ausgerichtet werden. In diesem Rahmen fördert das Land zugleich eine ökologisch, ökonomisch und sozial faire Agrarstruktur und Agrarwirtschaft zur regionalen Ernährungsversorgung und Ressourcensicherung.
Die Verbände sehen dies als Notwendigkeit, die Interessen der gesamten Produktionskette dauerhaft zu sichern, und im Wettbewerb der Ziele nicht das Nachsehen zu haben Eine Privilegierung oder Benachteiligung der Größe wegen muss vermieden werden, da die unternehmerische Ausgewogenheit Voraussetzung einer gesunden Agrarstruktur und Agrarwirtschaft ist. An diesem Ziel müssen sich alle Vorhaben jeder Landesregierung messen lassen. Dabei steht insbesondere die Langfristigkeit und der Erhalt einer flächendeckenden Landnutzung, ebenso wie der Struktur räumlich angepasste Verarbeitungsstrukturen im Fokus. Die Förderung ist nicht auf bloße Geldförderung begrenzt sondern erfasst auch tatsächliche rechtliche und politische Rahmenbedingungen. Die unterzeichnenden Verbände fordern die politischen Parteien auf, diesen Vorschlag als wichtiges Ziel jeder Regierungsplanung und jedes Koalitionsvertrags zu benennen und umzusetzen.
Es liegt nun bei den politischen Vertreterinnen und Vertretern, Verantwortung für die Land und Forstwirtschaft die Ernährungswirtschaft und den gesamten ländlichen Raum zu übernehmen.
Paaren im Mai 2024
Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband empört über Forderung des Bundeskanzlers nach schrittweiser Mindestlohnanhebung auf 15 Euro
Die von Bundeskanzler Olaf Scholz in der vergangenen Woche gegenüber dem Magazin „Stern“ geäußerte Forderung nach einem Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde hat beim Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.V. (LuFAGV) Empörung und Unverständnis ausgelöst.
Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland hatte sich die Politik auf die Mindestlohnkommission verständigt. Diese ständige unabhängige Kommission, in der die Sozialpartner mit je drei stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind, war in der Vergangenheit für die Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes zuständig. Nachdem bereits zum 1. Oktober 2022 der Mindestlohn ohne die Beteiligung der Mindestlohnkommission per Gesetz auf 12,00 Euro angehoben worden war, setzte das Expertengremium seine Arbeit fort und legte den gesetzlichen Mindestlohn für das Jahr 2024 auf 12,41 Euro und für das Jahr 2025 auf 12,82 Euro fest.
Der LuFAGV sehe keinerlei Veranlassung hieran zu rütteln; die jetzige erneute Einmischung der Politik dränge die Tarifautonomie zurück und sei aus Sicht des LuFAGV nur mit Wahlkampftaktik zu erklären, so der Vorsitzende des LuFAGV, Albrecht von Bodenhausen. Er führt aus, dass die arbeitsintensiven Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere im Obst- und Gemüsebau, sich erneut verteuern würden, wodurch eine weitere, die Existenz von einheimischen Betrieben gefährdende, Abwanderung dieser Produktionszweige ins europäische und nicht-europäische Ausland zu erwarten sei.
In Zahlen ausgedrückt würde eine Anhebung des Mindestlohnes von 12,82 Euro auf 15,00 Euro eine Erhöhung um rund 17 % bedeuten. Hinzu käme, dass mit der Mindestlohnanhebung z.B. auch das Bürgergeld angehoben werden müsse, so von Bodenhausen weiter. Die Politik erscheine zudem insoweit unglaubwürdig, als die Mindestlohnkommission ebenfalls finanziert werden müsse. Die jetzige Handhabung der politischen Verantwortlichen führe die Mindestlohnkommission ad absurdum. Diese Kosten könnten dementsprechend auch eingespart werden, gibt von Bodenhausen zu bedenken.
Autor: Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.V.
Anschrift: Maxim-Gorki-Str. 13, 39108 Magdeburg
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Kontakt: RAin Jana Unger